Dozentin: Irmgard Marischler
max. Teilnehmer: 8
Gebühr jeweils: € 295,00 inkl. MwSt.
Mittwoch, 16.03.2022 9.00 – 17.00 Uhr
Der Sparkurs der Versicherungen und Beihilfestellen führt auch mit der GOZ 2012 zu Erstattungsrestriktionen für Patienten und zu Anfragen in unseren Praxen. Das Vertrauensverhältnis zu unseren Patienten wird dadurch immer häufiger belastet. Das Erstattungsverhalten der Privatversicherungen, Zusatzversicherungen und Beihilfestellen hat
sich leider auch mit der neuen GOZ nicht geändert. Strittige Auslegungen bei Anwendung der Analogberechnungen nach § 6 Abs.1 GOZ für zahnärztliche Leistungen die nicht in der Gebührenordnung enthalten sind, Begründungen bei Honorarberechnungen mit Faktor über 2,3 sowie die medizinische Notwendigkeit zeichnen sich ab.
Nutzen Sie dieses Intensivseminar um Ihre Kenntnisse im Bereich der HKP Erstellung, Abrechnung neuer Leistungen und Gebührennummern aufzufrischen und zu erweitern. In diesem Seminar vermitteln wir ihnen Kenntnisse über die rechtswirksame Abrechnung für vertragliche und außervertragliche Leistungen in der Praxis bei GKV- und PKV Patienten. Wir greifen die häufigsten Argumente der Erstattungsstellen auf und stellen Ihnen mögliche Argumentationshilfen und
Vermeidungsstrategien vor. Anhand von Fallbeispielen werden die Möglichkeiten der korrekten Abdingung und Abrechnung bei Kassen- und Privatpatienten erläutert um Ihnen somit Hilfestellung für Ihre tägliche Arbeit zu bieten. Definition der Grenze zwischen gesetzlichem Anspruch und Mehrkostenberechnung.
Kursinhalte:
- Rechtliche Grundlagen
- Auszug aus den GOZ-Paragraphen
- Korrekte Auslegung des zahnärztlichen Gebührenrechts
- Dokumentation
- Behandlungsvereinbarungen
- Aufklärung
- Gestaltung
- Argumentation
- Fallbeispiele
- Dentinadhäsive Füllungen
- Endodontie
- Professionelle Zahnreinigung
- AR-Behandlung
- Funktionsanalytische Leistungen (FAL)
- Prothetische Leistungen